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Fiskalvertretung mit beschränkter Bewilligung

Wenn Sie als ausländischer Unternehmer Ihre Güter in den Niederlanden zur Einfuhr anmelden und danach sofort in einen anderen EU-Mitgliedstaat weitertransportieren, können Sie einen Fiskalvertreter mit beschränkter Bewilligung bestellen. In diesem Falle wird dann keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Dadurch genießen Sie einen Liquiditätsvorteil.

Wispex Fiscal NL kann Sie bei Ihrer Einfuhranmeldung in den Niederlanden vertreten. Gleichzeitig übernehmen wir für Sie Ihre Umsatzsteueranmeldung, Ihre Meldung über die innergemeinschaftliche Lieferung und Ihre Meldung an das Statistische Zentralamt der Niederlande (CBS) / Intrastat-Meldung.

Wenn Sie weitere Informationen über die Fiskalvertretung und die Umsatzsteuerabwicklung wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Martin Süoss
martin.suoss@wispex.nl
0031 (0)15 2755277